Allgemeine Lieferungs-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen der IoT-Plan GmbH

1  Allgemeines

Unseren Verträgen liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit Abweichungen von uns nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Andere Vertragsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht widersprechen und der Vertrag durchgeführt wird.

2  Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, insofern wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware oder Erbringung der Leistung nachkommen. Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

3  Preise

Unsere Preise verstehen sich ab Werk Dresden ohne Verpackungs- und Transportkosten insofern diese nicht explizit ausgewiesen sind. Die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer kommt hinzu.

4  Zahlung

Zahlungen sind innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug frei unserer Zahlstelle zu leisten. Bei Überschreitung einer gesetzten Zahlungsfrist werden wir unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz berechnen. Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung. Spesen und Kosten gehen voll zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig. Ebenso trägt der Besteller die Gefahr für die rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung.

Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen und Leistungen zu verlangen oder Lieferungen und Leistungen nur gegen Nachnahme oder Vorauskasse vorzunehmen sowie sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Besteller zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

Der Kunde darf gegen uns gerichtete Ansprüche nicht abtreten.

5  Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht:

Soweit Sie Verbraucher sind und das Vertragsverhältnis unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (zB. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an IoT-Plan GmbH, Dammweg 6 in 01099 Dresden.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Besteller entsiegelt worden sind. Ein Widerrufsrecht besteht ebenfalls nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.

Paketversandfähige Produkte sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden.

Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

6  Liefer- und Leistungszeit

Liefer- und Leistungsfristen sind für uns nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Sonstige Zeitangaben über Fristen sind unverbindlich und können in angemessenem Umfang (ca. 4 Wochen) überschritten werden.

Für die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen ist der Zeitpunkt maßgebend, an dem die Lieferung unseren Standort in Dresden verlässt.

Die Liefer- und Leistungsfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes oder der Leistung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten.

Werden vereinbarte Fristen überschritten oder unverbindlich genannte Fristen um den obengenannten Zeitraum (ca. 4 Wochen) überschritten, kann der Besteller eine Nachfrist von mindestens 3 Wochen setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Für Schadensersatzansprüche gilt Ziff. 10.

7  Gefahrübergang

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen übernommen hat.

Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.

8  Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller bleiben die verkauften Waren unser Eigentum.

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.

Der Besteller ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware sind unzulässig.

Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen.

Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Besteller unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. Der Kunde tritt uns zu diesem Zweck hiermit seine Herausgabeansprüche gegen Dritte ab.

Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

Soweit der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20% übersteigt, geben wir auf Verlangen des Kunden Sicherungen nach unserer Wahl frei.

9  Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist für alle verkauften, neuen Geräte und Anlagen, sowie erbrachten Leistungen entspricht, wenn nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, der gesetzlichen Regelung.

Sie erstreckt sich nicht auf Verbrauchsmaterialien wie z.B. Temperaturmessstreifen, Druckerpapier, oder Verschleißteile (Batterien, Akkus, Druckwerke, elektronische Messzellen) sowie die Abnutzung des Messfühlers durch den Kontakt mit dem zu messenden Medium.

Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach unserer Wahl die Mängel beseitigen oder mangelfreie Ware liefern. Erst nachdem die Mängelbeseitigung fehlgeschlagen ist oder erneut mangelhafte Ware geliefert wurde, kann der Käufer den Kaufpreis mindern. Sofern der Mangel nicht unerheblich ist, kann der Kunde auch vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz im Rahmen der nachfolgenden Ziffer 10 verlangen.

Der Besteller hat uns die Gelegenheit zu geben den beanstandeten Mangel zu beheben; solange er dies verweigert, sind wir von der Gewährleistungspflicht befreit.

Wenn der Kunde beim Gebrauch der Ware die Gebrauchsanweisung nicht beachtet hat und/oder Eingriffe, Änderungen oder lnstandsetzungsarbeiten an der Ware vorgenommen hat, ist er beweispflichtig dafür, dass der Mangel hierauf nicht beruht.

Der Besteller hat die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere die vereinbarten Zahlungsbedingungen, einzuhalten. Gehört jedoch der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, so kann der Besteller Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann.

10  Schadensersatz

Wir haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur:

  • nach dem Produkthaftungsgesetz;
  • bei Vorsatz;
  • bei grober Fahrlässigkeit von Inhabern, gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten;
  • bei Arglist;
  • bei Nichteinhaltung einer übernommenen Garantie;
  • wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • oder
  • wegen der schuldhaften Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit. In letzterem Fall ist der Schadensersatzanspruch, soweit gesetzlich zulässig, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge.

In jedem Fall ist der Schadensersatzanspruch gleich aus welchem Rechtsgrund auf die von dem Auftraggeber für die vereinbarten Leistungen gezahlte Vergütung und maximal auf eine Höhe von € 25.000 beschränkt.

Der Schadensanspruch für entgangenen Gewinn, für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber sowie für sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Ansprüche können nur bis 6 Monate nach Beendigung dieses Auftrages geltend gemacht werden.

11  Service Level

Verfügbarkeit: Insofern im Rahmen eines Auftrags nichts Anderes definiert wird, wird keine Verfügbarkeitsrate für die von uns angebotenen Dienste und Systeme garantiert.

Datenspeicherung: Insofern im Rahmen eines Auftrags nichts Anderes definiert wird, gibt es keinen Anspruch auf dauerhafte bzw. auf eine Dauer festgelegte Datenspeicherung.

Sicherungs- und Wiederherstellungsleistungen: Insofern im Rahmen eines Auftrags nichts Anderes definiert wird, besteht kein Anspruch auf turnusmäßige Sicherungen von Datenbanken oder Systemen. Daraus ergibt sich, dass insofern nicht anderes definiert wurde, auch kein Anspruch auf Wiederherstellung oder Fristen für Wiederherstellungen besteht.

Servicedesk: Insofern im Rahmen eines Auftrags nichts Anderes definiert wird, wird von uns keine Reaktionszeit garantiert, weder für Störungen noch für sonstige Anfragen.

12  Ergänzungsbedingungen

Ergänzend gelten die vom Zentralverband der Elektrotechnischen lndustrie e.V. empfohlenen Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie in ihrer jeweils neuesten Fassung, soweit sie nicht mit den vorstehenden Regelungen in Widerspruch stehen. Ein Exemplar dieser Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen kann jederzeit bei uns angefordert werden.

13  Gerichtsstand

Alleinige Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten Dresden oder nach unserer Wahl der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers.

01099 Dresden, September 2019

Hier können Sie die AGBs herunterladen.